Sie haben ein Haus oder eine Wohnung gekauft und haben eine Asbestbelastung festgestellt? Zunächst steht die Sorge um die Gesundheit der Personen, die dort leben oder arbeiten im Vordergrund. Asbest ist krebserregend. Gesundheitsschädlich ist dabei in erster Linie das Einatmen von Asbestfasern.
Asbest ist ein natürliches Mineral, was jahrelang als ein erstklassiges Baustoff galt. Seit 1993 besteht in Deutschland ein grundsätzliches Asbesteinbauverbot. Asbestfasern können auf natürlichem Wege durch Verwitterung freigesetzt werden als auch durch das Bearbeiten von Materialen, in denen Asbest verbaut ist.
Asbestprodukte und dessen Vorkommen werden in zwei Kategorien unterteilt:
Festgebunden: Asbestzement, Eternitplatten, Fensterbänke, Lüftungskanäle, Abwasserrohre, Fassadenverkleidungen, Bodenplatten (Floorflex) u.v.m.
Schwachgebunden: Fliesenklebern, Mörtel, Putz, Fugenmittel, Spachtelmassen, Buntsteinputze, Leichtbauwänden Vinylböden, Rohrisolierungen, Brandschutzklappen Dichtungen u.v.m.
Die TRGS 519 schreibt zahlreiche Verhaltensregeln für den Umgang mit Asbest vor, die bei der Demontage, Abbruch und Entsorgung eingehalten werden müssen.
Wir sind ein zertifizierter Fachbetrieb für den Umgang mit Asbest. Um diese Anforderungen nach TRGS 519 zu erfüllen und eine sichere Asbestsanierung zu gewährleisten, verfügen unsere Mitarbeiter über diesen notwendigen Sachkundenachweis, ein entsprechendes Gesundheitszeugnis und den Nachweis der Atemschutzprüfung sowie alle Vorsorgeuntersuchungen.
Für das Ausführen von Asbestsanierungen wird viel Equipment gebraucht, welches wir im Eigenbestand haben. Da bei der Asbestsanierung hohes Gefährdungspotenzial besteht, sind umfangreiche Schutzmaßnahmen wie das Arbeiten mit Schutzkleidung und Atemschutzgeräten, Schwarz- und Weißtrennung, Personen- und Materialschleusen, sowie Unterdruckhaltung u.v.m. einzuhalten. Die Schutzmaßnahmen richten sich nach Größe, Art und Dauer der Sanierungsmaßnahme. Je nach Sanierungsmaßnahme können auch emissionsarme Verfahren eingesetzt werden.